> Wegen dieses grundrechtlich geschützten Rechtsgutes mit
> besonders hohem Stellenwert halte ich allerdings die
> angesprochenen AGB-Klauseln jedenfalls in ihrer konkreten
> Formulierung für problematisch.
Kann gut sein. Sie dienen allerdings auch einem anderen Zweck: Nicht so sehr, um den betreffenden Teilnehmern die Veröffentlichung von Bildern zu vermiesen oder so (das freut uns ja immer!), sondern eher mehr, um eine gewisse Kontrolle über das zu simulieren, was an Drittmedien geht. Wenn dann nämlich irgendwer meint, ein Kamerateam mit anzuschleppen, das ihn auf den Con begleitet (und derartige Deppen gibt es!), dann kann man ihm mit diesen AGB's zumindest auf der Veranstaltung den Zutritt untersagen. Ob man in einem Rechtstreit damit Chancen hätte, ist eine ganz andere Frage.
Gruß,
Terandir
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"Remember, remember, the filth of one member - Haßposting, Hetze, Komplott.
I see no reason why bakerman treason should ever be forgot."
(Altes Forenlied)
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