> Ja, mein Freund. Dazu müsste man erstmal den Begriff
> "Veröffentlichung" klären. Schließlich liegen die Bilder auf
> einem Webserver, über den ich keine Kontrolle ausübe. Insofern
> könnte man argumentieren, dass die Bilder dort zum Abruf
> bereitgehalten werden und somit dort "veröffentlicht" sind und
> somit der Rechtsbruch vom Webspace-Eigentümer begangen wurde.
Deshalb geht das ganze ja auch ins Urheberrecht, wie ich schrieb... und da bin ich nicht wirklich firm. Wie ich auch schon schrieb. Ich weiß aber, das die Fortführung eines Rechtsbruchs in der Regel nicht straffrei ist... oder ist es legal, illegale CD-Kopien zu kopieren?
Ansonsten würde ich spontan "Veröffentlichung" als "etwas einer theoretisch unbeschränkten Zahl anderer (der Öffentlichkeit eben) zugänglich machen" bezeichnen. Aber wer bin ich schon?
> Bzw. müsste man auch unterscheiden, ob ich einen IMG-Tag oder
> nur einen Textlink auf das Bild setze. In der Praxis macht das
> für den Surfer kaum einen Unterschied, in zweitem Falle hätte
> ich nach meinem persönlichen, nicht-juristischen Verständnis
> das Bild nicht "veröffentlicht". Ich habe mit voller Absicht
> Deep-Links gesetzt (nachdem das ja jetzt vom BGH ausdrücklich
> erlaubt ist). Also, ich denke, da liegt noch viel
> Streitpotential begraben, denn wenn ich als Nicht-Jurist schon
> anfange zu streiten, wie geht dann erst mein Anwalt ab? ;)
Anwälte sollen unter sich bleiben... laß gut sein.... ;-)
> > Unerheblich. Jemand, der die Bilder betrachtet, könnte sie
> kennen... das > ich den, den ich fotografiere, nicht kenne,
> macht nicht sein Recht auf das > eigene Bild unwirksam.
>
> Habe ich auch nicht bestritten. :)
Und? ;-)
> Also das Wörtchen "Negativbeispiel" ist wirklich das einzige,
> was man mir ankreiden könnte - ich kann's auch streichen. Wobei
> ich nochmal ausdrücklich darauf hinweise, dass ich nicht die
> Person kritisiere sondern ausschließlich ihre Kleidung.
> Schlussendlich: wenn eine der abgebildeten Personen ein Problem
> damit hat, kann sie mich immernoch
bitten, den Beitrag
> zu editieren und das entsprechende Beispiel zu entfernen.
>
> > Versteh mich nicht falsch: Ich will Dich ja nicht verklagen.
> Ich finde es nur
> > nicht nett, Leute teilweise an eine Art "Pranger" zu stellen.
>
> Ich denke der Vergleich mit dem Pranger hinkt. Meine Intention
> war nicht, schlecht kostümierte Tierwesen zu suchen und zu
> sagen "Du siehst scheisse aus", sondern konstruktive Kritik
> anzubringen. Wenn du meinen Beitrag nochmal liest, wirst du
> feststellen, dass ich mich bemüht habe, jedem Kostüm etwas
> Positives abzugewinnen.
Ich kann mich da der wirklich schön ausformulierten Erklärung von Carsten nur anschließen:
Schön gesagt hatter's.
Gruß,
Terandir
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"Remember, remember, the filth of one member - Haßposting, Hetze, Komplott.
I see no reason why bakerman treason should ever be forgot."
(Altes Forenlied)
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