Re: Erweiterung nochmal...
Du stellst Fragen!! ;-)
Also, mein Verständnis (ich räume den Platz gerne für Fachleute):
> Wie definiert sich in diesem Zusammenhang Zeitgeschichte?
Hat Carsten ganz gut erklärt... umfaßt die klassischen Prominenten, aber auch Leute wie den Lebensretter,den Gewinner der Kaninchenausstellung oder den Schlagzeuger des Monats März in der Gaststätte zur Post in Wuppertal-Barmen. Allerdings wird es nach unten hin immer mehr eine Einzelentscheidung.
> Wann ist eine Person Beiwerk?
Siehe ebenfalls Carsten. Faustregel ist: Wenn Ihr Fehlen auch egal wäre.
> Ist ein LARP eventuell als gerade das zu bezeichnen?
> Der Paragraph sagt nicht mal etwas darüber aus, daß es
> öffentliche Versammlungen sein müssen aber ansonsten klingt das
> sehr naheliegend.
Der Paragraph sagt durch seine Beispielnennung von Aufzügen und Versammlungen schon etwas aus: Das nämlich die Privatveranstaltungen, die LARP's in der Regel sind, nicht darunter fallen. Sie sind keine öffentliche Kundgebung wie die, auf die sich dieses Gesetz in den Beispielen auffällig bezieht.
> Oh, oh, wie definiert sich Kunst?
> Ist LARP nun Kunst oder nicht?
> darüber, daß es etwas darstellendes ist sind wir uns ja glaube
> ich einig, oder?
Oh je... bitte nicht die LARP=Kunst-Debatte! :-)
Also, auf das Kunstargument könnte ich entgegnen, das LARP kein Publikum hat.... und wenn im Wald ein Künstler umfällt, hat es dann wirklich stattgefunden? :-)
> Ist das jetzt wirklich alles so schwammig formuliert oder kommt
> das nur mir als nicht Juristen so vor?
Nein, die Gesetze sind sehr genau. Die Wirklichkeit ist oft schwammig. :-)
Gruß,
Terandir
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"Remember, remember, the filth of one member - Haßposting, Hetze, Komplott.
I see no reason why bakerman treason should ever be forgot."
(Altes Forenlied)
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