> Wie war dieses Merkwürdige Gesetz nochmal, daß man Bilder wenn
> es Gruppenfotos sind diese veröffentlichen darf? ich gestehe
> ich habe auf meiner Seite natürlich auch reichlich LARP-Fotos
> und habe eigentlich auch nie jemanden der Beteiligten nach dem
> Einverständnis gefragt.
> Was genau sagt denn die Gesetzgebiung nun dazu?
Oh je, Persönlichkeitsrecht... viel Spaß. :-) Als Teil einer Menschenmenge kannst Du Dich nicht gegen die Veröffentlichung Deines Bildes wehren, auch nicht als Person des öffentlichen Lebens oder wenn Du nur "Beiwerk" eines Bildes bist. Das ist bei den hier teilweise sehr detaillierten Portraitbildern nicht gegeben... ist so eine Sache.
Auch, wenn die Bilder von anderen Websites stammen, heißt das nix... denn a) kann auch die "illegal" sein, b) kommt man da schon in Bereiche des Urheberrechts, wenn man sie weiterverwertet, und c) ist es irgendwie einfach nicht nett. ;-)
Bei Confotos sehe ich persönlich kein Problem - in unseren AGB ist immer eine Klausel, das Bild- und Tonrechte bei uns als Veranstalter verbleiben...
Gruß,
Terandir
Nachricht bearbeitet (Fri 28.11.03 11:12)
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I see no reason why bakerman treason should ever be forgot."
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