Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Meine Beine sind zu kurz! :-)
geschrieben von:
Carsten Thurau
Datum: 2003-11-28 10:13
Hi,
>Wie war dieses Merkwürdige Gesetz nochmal, daß man Bilder wenn es Gruppenfotos sind diese veröffentlichen darf?
Das merkwürdige Gesetz erlaubt die Veröffentlichung von Fotos mit irgendwelchen Leuten drauf:
- die Person nur Beiwerk ist (z.B. geht es im Artikel um die Jugendherberge, die Person ist nur zufällig ins Bild gelatscht)
- die Person Teil einer größeren Gruppe und nicht ohne weiteres erkennbar ist (die Zahl 7 wird als Gruppengrösse da häufig genannt, ist aber nur ein Faustwert)
- die Person eine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte ist (also jemand, der in der Öffentlichkeit steht - gilt aber auch, wenn jemand einem anderen gerade das Leben gerettet hat; nein, Blutfang und Kiras sind trotz lokaler Berühmtheit im LARPInfo-Forum keine Personen der Zeitgeschichte ;-) )
- die Person steckbrieflich gesucht wird (könnte Kiras wegen §124 KGB Übergrosse Niedlichkeit leicht treffen).
Bei CONs (neben Punkt 2) braucht man ansonsten die Erlaubnis der Fotografierten. Da reicht meistens auch die implizite Annahme: wenn jemand absichtlich vor dem Fotografen posiert, dann kann man schon davon ausgehen, daß er das wollte ...
Bis dann
Carsten
P.S.: Diese Aussagen sind natürlich von einem Nicht-Juristen gemacht worden.