Hi Terandir,
> Deshalb geht das ganze ja auch ins Urheberrecht, wie ich schrieb... und da
> bin ich nicht wirklich firm. Wie ich auch schon schrieb. Ich weiß aber, das die
> Fortführung eines Rechtsbruchs in der Regel nicht straffrei ist... oder ist es
> legal, illegale CD-Kopien zu kopieren?
Dein Beispiel mit den CDs hinkt etwas, denn § 53 UrhrG besagt
"(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird."
(http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/text/bgbl_I_1774_01_06_p44a-63a.php)
Mal ganz davon abgesehen, dass bei einem Link im Internet höchstwahrscheinlich kein "privater Gebrauch" vorliegt, kann man bei einem Bild nicht wissen, ob es rechtswidrig (ohne Einverständnis des Abgebildeten bzw. des Fotografen) ins Internet eingestellt wurde oder nicht. Denn offensichtlich ist das in den allerwenigsten Fällen. Die Sache ist also etwas komplizierter... %-) Bei einem Bild im Internet ist wohl eher § 52 Absatz 1 zutreffend, das die Veröffentlichung eines veröffentlichten Werks gestattet. Über eine "angemessene Vergütung" ließe sich streiten...
> Anwälte sollen unter sich bleiben... laß gut sein.... ;-)
Ja, da sind wir uns einig. Mir fällt da die Signatur eines Jura-Studenten ein:
"Kein Dichter interpretiert die Natur so frei wie der Jurist die Wirklichkeit" ;)
> Ich kann mich da der wirklich schön ausformulierten Erklärung von
> Carsten nur anschließen: Schön gesagt hatter's.
Point partially taken, hab' dazu ja auch schon
was geschrieben.
Gruß,
Section31
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