Sie sind Larpneuling und haben viele Fragen? Hier gibt's keine dummen Fragen, sondern gute Antworten.
Re: Vorschlag
Datum: 2006-05-18 16:38
i.o., versuchen wir das eben mal so:
- es wird kein Gegenstand real zerstört oder in seinem Wert, den er für einen neutralen Dritten besitz, gemindert.
- es wird kein Urheberrecht verletzt; allgemein wird nichts, was gemeinhin das Recht an einem immateriellen Vermögensgegenstand ausmacht, irgendwie beeinträchtigt.
Erste Zwischenfrage: Stimmen wir soweit überein?
Soweit meine Definition des "realen Schadens". Ihr definiert den realen Schaden als entgangene Spielfreude und subjektiven Wertverlust der charakterindividuellen Gegenstände. Da dieser Schaden keinem Drittvergleich standhält trenne ich diesen gefühlten vom realen Schaden. Daß er für euch natürlich vorhanden ist bestreite ich nicht (auch wenn ich das eben für meine Chars nicht so sehe und hoffe, daß Leute, die zu Veranstaltungen mit Todesstoß im Regelwerkgehen, so halten wie ich).
Noch Diskussionsbedarf?
Gruß
Torsten