Ähm ... Studenten und Waffen ...
M.W. nach ist den Studenten bzw. Nationes/Bursen/Landsmannschaften (als Vorgänger der Burschenschaften) schon um einiges früher als 18irgendwas, nämlich bereits im Mittelalter (bereits kurz nach der Gründung der ersten Universitäten) erlaubt worden, ebenso wie der Adel eine Waffe zu tragen.
Eine Internetquelle (www.hoch-bitte.de) führt dazu aus:
"Mit der Gründung der ersten deutschen Universitäten (Prag 1348, Wien 1365, Heidelberg 1386, Erfurt 1392) wurden diese studentischen Privilegien [des Fechtens] teilweise übernommen. Fecht-, Reit- und Tanzmeister gehörten zu den Lehrenden dieser Universitäten. [...]
Das Recht eine Waffe zu tragen, stand von jeher dem Adel zu, der anfangs auch die Masse der Studenten stellte. Allerdings war es damals nicht allzu schwer, den Adel zu erlangen, und der persönliche Adel war dem Gelehrten häufig gewiß. So war es verständlich, daß auch die bürgerlichen Studenten, im Vorgriff auf spätere Aussichten und in Angleichung an die Fechtergilden (siehe unten) das Recht beanspruchten, den Degen tragen zu dürfen.
Nach langen und vielfachen Streitigkeiten wurde 1514 in Wien von Kaiser Maximilian (1459-1519) dieses Recht verbrieft. "
Die waren also schon die berühmter die berühmte Ausnahme ... die Begründung kriege ich jetzt gerade nicht auf die Kette, ich könnte jetzt war über "besoffen auf dem Nachhauseweg überfallen" spekulieren, lass es aber lieber ... könnte man genauer nachlesen, aber da mich Mensur und Co. nicht sonderlich interessieren, reichen hoffentlich diese gemachten Ausführungen ...
Chewie
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