Hier können Bauanleitungen diskutiert werden. Auch Kommentare zu gewerblichen Händlern können zur Diskussion gestellt werden.
Bitte keine kommerzielle Werbung à la Banner etc. Hinweise auf neue Händler etc. sind ok. Im Zweifel bitte vorher abklären.
Re: Poduktsicherheit & Werbung (lang)
Datum: 2005-06-15 10:26
Hi Ralf,
RalfT schrieb:
> tschuldigung, will dich nicht von deiner Diss abhalten (was ist
> denn dein Thema?),
Ich arbeite an der Schnittstelle von Verfassungs- und Privatrecht. Dabei geht es neben der Einwirkung der Grundrechte auf das Privatrecht (klassische Drittwirkungsproblematik) auch um die Einwirkung anderer verfassungsrechtlicher Grundsätze. Ich bin da natürlich durch meinen Prof. vorbelastet, der schwerpunktmäßig in diesem Themenbereich forscht.
> bin selbst an der Examensvorbereitung
Viel Glück! :-) Nach meiner Erfahrung brauchst Du da ne Menge von, um eine passables Ergebnis zu erzielen. Zumindest hier in Bayern.
> Hab das Thema ebenfalls mit ein paar Doktoranden bei uns an der
> Uni durchgekaut (einer promoviert über Produzentenhaftung), die
> haben das weitgehend abgenickt. Stirnrunzeln hat bei ihnen die
> Ziffer 6 ausgelöst, die niemand kannte. Mir selbst gefällt sie
> auch nicht, es scheint ein wenig einfach für die Versicherung
> zu sein, sich aus der Verantwortung zu ziehen
Da sind wir uns ja einig.
> (Positive
> Kenntnis vom GPSG hat Norbert übrigens spätestens durch diese
> Diskussion).
Das stimmt, habe ich auch nie bestritten. Aber hier ging es ja aktuell um die Frage, wie das vor der Rückrufaktion aussah. Zumindest hatte ich das so verstanden.
> Hab bis jetzt aber kein Fallmaterial gefunden, wie
> das von Gerichten ausgelegt wird. Erklärt wird diese Klausel
> mit der ausufernden Rechtsprechung zur Herstellerhaftung und
> der Verschuldensunabhängigkeit nach dem ProdHaftG.
Naja, aber gerade deswegen braucht man ja auch eine Haftpflichtversicherrung. Bin mal gespannt, was die Gerichte aus der Klausel machen. In Verbindung mit dem sehr allgemein gehaltenn GPSG könnte sie den eigentlichen Vertragszweck eines Haftpflichtversicherungsvertrages völig konterkarieren ...
> Wir könnten jetzt noch eine halbe Ewigkeit juristische
> Argumente hin- und herkauen. Du argumentierst eher mit den
> kritischen Stimmen der Literatur, ich folge mehr der Linie des
> BGH
Hmm, ja - zum Teil. Wie gesagt, ich bin mir auch was den BGH angeht, da nicht so sicher. Es gibt da höchst unterschiedliche Urteile. Nur dort, wo Kinder betroffen waren, wurde der Hersteller wirklich immer exzessiv in die Pflicht genommen. Ein Grund mehr, der gegen Kinder auf Cons spricht.
> (es gibt ja noch mehr Urteile zu dem Thema, bei denen keine
> Kinder beteiligt waren, vgl. Schwimmschalter, Feuerwerkskörper
> etc.) und wirklich sicher können wir erst dann sein, wenn der
> BGH einmal entscheiden musste, da gebe ich dir recht.
Danke :-)
> Fragt man
> zwei Juristen, erhält man drei Meinungen ;).
Stimmt. Jedenfalls fast immer.
> Mir reicht es schon, wenn du mein Ergebnis für möglich, wenn
> auch nicht für so wahrscheinlich hälst wie ich. Das sollte den
> juristischen Laien im Forum zeigen, dass meine Meinung durchaus
> ein Fundament hat und die angesprochenen Punkte eine Überlegung
> wert sind.
Sicherlich sind sie das. Ich hätte sie allerdings erstens nicht so apodiktisch formuliert, und zweitens nicht in diese Diskussion eingebracht, sondern entweder einen neutralen Beitrag im Allgemeinen Forum verfaßt (das Thema betrifft ja nicht nur IDV, sondern auch alle anderen Hersteler und Verkäufer von LARP-Pfeilen) oder IDV eine entsprechende Email geschrieben. Wie auch immer. Es hat jedenfalls mir für meine Sammlung zum LARP-Recht weiteren Stoff geliefert :-)
> Noch klarer wird das, wenn wir den Fall abwandeln: Ein Schütze
> schießt mit einem vollkommen intakten Pfeil, trifft einen
> anderen auf die Brille. Die Brille splittert und verletzt das
> Auge. Das wurde bis auf die Augenverletzung hier im Forum schon
> beschrieben. Auch die Verwendung harter Kontaktlinsen wird
> vermutlich sehr übel ausgehen - und da hat der Schütze
> keinerlei Chance, das zu erkennen. Man müsste mal einen
> Augenarzt fragen, wie das endet - und wie bei weichen Linsen.
>
> Überlegungen dazu vermisse ich vollständig. Aber genau so etwas
> erwarte ich von einem "Sicherheitspfeil", der angeblich
> ingenieursmäßig durchkonstruiert wurde.
>
> Section 31 hat in seinen Ausführungen zum Larppfeil darauf
> hingewiesen, dass ein solcher Pfeiltreffer nach ein paar Metern
> und Absorption von Energie durch die Dämmung eine vergleichbare
> Energiedichte auf der Trefferfläche besitzt wie eine
> Softairwaffe mit 0.5 J Abschussenergie. Interessanterweise
> liegen solchen Softairwaffen folgende oder ähnliche
> Sicherheitshinweise bei, die auch die meisten Händler in ihr
> Webangebot mehr oder weniger ausführlich einbauen:
>
> 1. Waffe niemals auf Menschen oder Tiere richten
> 2. Niemals auf Menschen oder Tiere schießen
> 3. Eine splitterfreie und bruchfeste Schutzbrille tragen
> 4. Nur schießen, wenn Menschen ohne geeignete Schutzbrille
> einen Sicherheitsabstand einhalten.
>
> Warum wohl?
Das kann Dir auch mit jeder normalen LARP-Waffe im Kampf passieren. Genauso wie im Sport (zB Basketball) Dir einer den Ellbogen ins Gesicht rammen kann. Das kann Deine Brille genauso zerstören. Und ich denke, insoweit liegt eigenverantwortliche Selbstgefährdung vor. Allenfalls haftet da noch der Schütze, wenn er zu hoch gezielt hat. LARP ist nunmal aufgrund der LARP-Kämpfe mit einem gewissen Verletzungsrisiko verbunden. Und das weiß auch jeder, der sich an einem LARP beteiligt. Ich denke aich, daß es noch einmal einen erheblichen UNterschied macht, ob man mit einer Softair-Waffe schießt oder mit einem LARP-Pfeil - rein physikalisch gesehen, da sich der DRuck ja auch ganz anders verteilt aufgrund der größeren Trefferfläche. Allerdungs kenne ich mich da nicht sehr gut aus (erfolgreich verdrängtes Schulwissen). Dazu müßten sich hier die Physiker äußern.
> Grundsätzlich treffen Warn- und Aufklärungspflichten jeden
> Hersteller von Larpwaffen. Doch wer mit besonderer Sicherheit
> wirbt und besonderes Vertrauen für sich in Anspruch nimmt, muss
> auch höheren Anforderungen genügen. Und genau das scheint mir
> hier nicht der Fall zu sein. Weder scheint mir das Produkt
> ausreichend getestet (es fehlen Beschusstests und ärztliche
> Stellungnahmen), noch wird ausreichend vor den Risiken gewarnt.
Soweit ich das mitbekommen habe, hat IDV durchaus Beschußtests durchgeführt. Und zwar mehr als andere Hersteller. Daß ein Haufen Warnhinweise natürlich IDV juristisch noch besser absichern, ist klar. Habe ich Dir ja schon zugestanden. Dem Rest kann ich aus altbekannten Argumenten nicht folgen. Ich glaube nicht, daß der BGH großartig anders entscheiden würde, wenn jemand mit einem "herkömmlichen" LARP-Pfeil verletzt wird. Entweder er entscheidet sich da für ne Haftung, oder nicht. Vgl. auch die Kindertee-II-Entscheidung (obwohl da auch wieder Kinder im Spiel waren). Da wurde auch nichts mehr suggeriert von wegen Gute-Nacht-Trunk, die Gefahr war seit 1985 in den Medien präsent und dennoch gab es eine Haftung.
Nun gut. Ich denke, das meiste haben wir hier erschöpfend diskutiert, zumal ich wieder an meiner Diss. arbeiten muß.
Mfg,
Gunther