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Re: Poduktsicherheit & Werbung (lang)
Datum: 2005-06-15 09:24
Hi Gunther,
tschuldigung, will dich nicht von deiner Diss abhalten (was ist denn dein Thema?), bin selbst an der Examensvorbereitung (Haftungsrecht ist Prüfungsstoff, wie du ja weist - und war bei uns Seminarthema, und auch Thema eines längeren Praktikums in der Rechtsabteilung eines großen KFZ-Herstellers).
Hab das Thema ebenfalls mit ein paar Doktoranden bei uns an der Uni durchgekaut (einer promoviert über Produzentenhaftung), die haben das weitgehend abgenickt. Stirnrunzeln hat bei ihnen die Ziffer 6 ausgelöst, die niemand kannte. Mir selbst gefällt sie auch nicht, es scheint ein wenig einfach für die Versicherung zu sein, sich aus der Verantwortung zu ziehen (Positive Kenntnis vom GPSG hat Norbert übrigens spätestens durch diese Diskussion). Hab bis jetzt aber kein Fallmaterial gefunden, wie das von Gerichten ausgelegt wird. Erklärt wird diese Klausel mit der ausufernden Rechtsprechung zur Herstellerhaftung und der Verschuldensunabhängigkeit nach dem ProdHaftG.
Wir könnten jetzt noch eine halbe Ewigkeit juristische Argumente hin- und herkauen. Du argumentierst eher mit den kritischen Stimmen der Literatur, ich folge mehr der Linie des BGH (es gibt ja noch mehr Urteile zu dem Thema, bei denen keine Kinder beteiligt waren, vgl. Schwimmschalter, Feuerwerkskörper etc.) und wirklich sicher können wir erst dann sein, wenn der BGH einmal entscheiden musste, da gebe ich dir recht. Fragt man zwei Juristen, erhält man drei Meinungen ;).
Mir reicht es schon, wenn du mein Ergebnis für möglich, wenn auch nicht für so wahrscheinlich hälst wie ich. Das sollte den juristischen Laien im Forum zeigen, dass meine Meinung durchaus ein Fundament hat und die angesprochenen Punkte eine Überlegung wert sind.
Noch klarer wird das, wenn wir den Fall abwandeln: Ein Schütze schießt mit einem vollkommen intakten Pfeil, trifft einen anderen auf die Brille. Die Brille splittert und verletzt das Auge. Das wurde bis auf die Augenverletzung hier im Forum schon beschrieben. Auch die Verwendung harter Kontaktlinsen wird vermutlich sehr übel ausgehen - und da hat der Schütze keinerlei Chance, das zu erkennen. Man müsste mal einen Augenarzt fragen, wie das endet - und wie bei weichen Linsen.
Überlegungen dazu vermisse ich vollständig. Aber genau so etwas erwarte ich von einem "Sicherheitspfeil", der angeblich ingenieursmäßig durchkonstruiert wurde.
Section 31 hat in seinen Ausführungen zum Larppfeil darauf hingewiesen, dass ein solcher Pfeiltreffer nach ein paar Metern und Absorption von Energie durch die Dämmung eine vergleichbare Energiedichte auf der Trefferfläche besitzt wie eine Softairwaffe mit 0.5 J Abschussenergie. Interessanterweise liegen solchen Softairwaffen folgende oder ähnliche Sicherheitshinweise bei, die auch die meisten Händler in ihr Webangebot mehr oder weniger ausführlich einbauen:
1. Waffe niemals auf Menschen oder Tiere richten
2. Niemals auf Menschen oder Tiere schießen
3. Eine splitterfreie und bruchfeste Schutzbrille tragen
4. Nur schießen, wenn Menschen ohne geeignete Schutzbrille einen Sicherheitsabstand einhalten.
Warum wohl?
Kurz möchte ich noch auf die hier mehrfach angesprochenen PKW eingehen. Warum sind Autos nicht von oben bis unten mit Warnhinweisen zugeklebt?
Der Gesetzgeber hält KFZ mit Recht für derartig gefährlich, dass er sich nicht auf die Warnpflichten der Hersteller verlässt. Er verbietet das Führen von PKW einfach. Und nur wer seine theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine Prüfung und umfangreiche Schulung nachweist, bekommt dann als Ausnahme von dem Verbot widerruflich die Erlaubnis zum Fahren erteilt. Diese kann jederzeit bei berechtigten Zweifeln an der Eignung des Fahrers wieder entzogen werden.
So wird sichergestellt, dass wirklich jeder über die Risiken im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ recht umfassend aufgeklärt ist. Und trotzdem ist die Gebrauchsanleitung eines PKW gespickt mit Warnhinweisen, und es gibt auch genug davon an der Karosserie und in der Fahrgastzelle. Manche davon auch als Leuchtanzeige, falls irgendwas nicht funktioniert.
Grundsätzlich treffen Warn- und Aufklärungspflichten jeden Hersteller von Larpwaffen. Doch wer mit besonderer Sicherheit wirbt und besonderes Vertrauen für sich in Anspruch nimmt, muss auch höheren Anforderungen genügen. Und genau das scheint mir hier nicht der Fall zu sein. Weder scheint mir das Produkt ausreichend getestet (es fehlen Beschusstests und ärztliche Stellungnahmen), noch wird ausreichend vor den Risiken gewarnt.
Da hilft es auch nicht, kritische Stimmen mit der Unterstellung von Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung oder ähnlichem mundtot zu machen oder dies zu versuchen. Das zeugt nur von extrem schlechten Stil und fehlenden Sachargumenten.
Wäre ich ein Konkurrent in böswilliger Absicht, würde ich ganz anders an die Sache herangehen und nicht hier im Forum eine Meinung kundtun, die Norbert (und jedem anderen Hersteller) eine Möglichkeit gibt, sich damit auseinanderzusetzen, sie zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Grüße
RalfT