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Und jetzt ?
Datum: 2005-06-09 13:50
Du hast als juristischer Laie (der sich durch eine Rechtsberatung strafbar machen würde) dargelegt, daß man die Gesetze und Urteile so überinterpretieren kann, daß das Inverkehrbringen von Produkten in Deutschland nicht mehr möglich ist.
Allerdings unterstellst Du mir einige Dinge, die schon ungeheuerlich sind:
Der Hersteller selbst hält offensichtlich einen GAU für möglich, denn sonst würde er sich nicht mit einer Haftpflichtversicherung zu schützen versuchen, deren Kosten ihm jährlich zumindest eine satte Anzahlung auf einen mittleren Karibikurlaub ermöglichen würden.
Woher nimmst Du die Unverschämtheit, mir zu unterstellen, ich nähme bewußt Risiken in Kauf ?
Was ist an einem Produkt besser, wenn ein Geschädigter zwangsläufig in die Röhre guckt, weil der Schädiger (z.B. ein mit fundiertem Halbwissen bastelnder Schüler) schon beim Vorschuß auf die Anwaltskosten unweigerlich pleite geht ?
Da gibt es unter Ziffer 6 eine interessante Klausel, mit der sich in unserem Fall der Versicherer elegant aus der Verantwortung zieht:
"Nicht versichert sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder Mitversicherte, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften ... verursacht haben."
Auch hier unterstellst Du mir die bewußte Inkaufnahme der Gefährdung Dritter.
Von den vorgebrachten Vorwürfen kann wohl keine Rede sein. Nicht einmal der von mir beauftragte Sachverständige (amtlich bestellt und vereidigt, mit eigenem Labor und Lehrauftrag an einer namhaften FH) ist ohne weiteres darauf gekommen, daß es daran liegen könnte. Außerdem habe ich alle Vorkehrungen getroffen, um eine Gefährdung auszuschließen; einschließlich Gebrauchsanleitung, Chargenverfolgung und DIN EN ISO 9001 zertifzierte Vorlieferanten und nicht zuletzt der nicht ganz billige Rückruf !
Zeige mir doch bitte wenigstens ein anders Produkt in diesem Marktsegment, das dies auch nur ansatzweise bieten kann !!
Merkst Du was ??
Abgesehen davon setzt der Eintritt einer Personengefährdung auch bei den zurückgerufenen Chargen immer noch die Mißachtung der Gebrauchsanleitung UND aller allgemein bekannten Vorsichtsregeln voraus; nämlich den Verschuß von bereits erkennbar defekten Teilen auf Personen !
Das ist irgendwas zwischen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und hat nichts mehr mit (potentiell) gefährlichen Produkte zu tun !
Oder trinkst Du aus angeschlagenen Glasflaschen, in denen die Splitter herumschwimmen und versuchst, anschließend den Flaschenhersteller zu verklagen ("Glasflaschen sind potentiell gefährlich") ?!
Da Du ja in Jura so gut bist, weißt Du hoffentlich auch, was üble Nachrede, Beleidigung und Geschäftsschädigung ist ?!?
Da hilft es auch nicht, daß Du Deine Haßtriaden gegen mich und mein Produkt in ausschweifend formuliertes juristisches Halbwissen verpackst.
Was Du nämlich völlig übersiehst, ist die Bewertung des Umfeldes, und zur Untermauerung Deiner vollkommen haltlosen Angriffe einfach unterstellst, daß alle anderen Produkte in diesem Segment besser wären ! So lange Du dafür keine belastbaren Belege vorlegen kannst, würde etwas mehr Zurückhaltung sicher gut tun.