Hallo!
Sayo-Atakanies schrieb:
> Und noch was zur Produkthaftung! Ein guter Anwalt zerlegt die
> Klägerpartei so weit, dass irgendein Mangel an der handhabung,
> am umgang, usw. nachgewiesen wird! Ich denke, diese
> Produkthaftung verleitet zu nachlassender Verantwortung!
Diesen Beitrag kann ich in keiner Weise nachvollziehen (und dafür müßte ich nicht einmal Jurist sein).
Produkthaftung hält zu mehr Verantwortung seitens der Produkthersteller an. Denn sie haften, wenn sie Fehler machen. Die Behauptung, ein guter Anwalt könne die Klägerpartei zerlegen, ist nur richtig, wenn es auch etwas zu zerlegen gibt. In seltenen Fällen mag es vorkommen, daß dem Anwalt dies auch gelingt, wenn es nicht so ist, aber das sind definitiv Ausnahmen. (Auf weitere juristische Ungenauigkeiten gehe ich hier nicht ein.) Ein kurzer Blick in die Rechtsprechung genügt, um festzustellen, daß es mehr als genug Urteile zu Gunsten eines Geschädigten gibt. Die Rechtsprechung hat mit der Zeit die Produkthaftung erheblich ausgedehnt und mit Regeln zur Beweislastumkehr diese immer verbraucherfreundlicher gestaltet.
Selbst wenn Du mit Deiner Behauptung über die Anwälte recht hättest und sie auch für jeden Prozeß zuträfe, würde dies im Ergebnis zu nichts anderem führen, als daß es eben keine Produkthaftung gäbe. Dann wären aber in der Tat die Hersteller nicht länger zu Verantwortung angehalten, denn sie müßte ja keine Klagen mehr fürchten. Wieso man also
ohne Produkthaftung zu mehr Verantwortung angehalten wird als mit Produkthaftung, ist mir unerklärlich. Damit würdest Du ja generell der Möglichkeit einer Haftung eine entsprechende zur Verantwortung erziehende Wirkung absprechen. Man haftet ja auch, wenn man einen Autounfall verschuldet hat. Und deswegen fährt man doch nicht verantwortungsloser. Gerade der Präventionsgedanke hat den BGH (möglicherweise systemwirdrig aber nichtsdestotrotz) auch immer wieder bei seinen Entscheidungen geleitet.
Falls Du Dich mit dem Begriff Produkthaftung eigentlich darauf beziehst, daß man eine entsprechende Produkthaftplichtversicherung abschließen kann und diese die Hersteller zu Nachlässigkeit verleite, so ist dies ebenso unzutreffend. Zwar übernimmt die Versicherung generell die Zahlungsverpflichtung. Aber unter bestimmten Umständen (namentlich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Herstellers) muß die Versicherung nicht zahlen. Je nach vertraglicher Regelung kann es auch zu entsprechender Prämienerhöhung etc. kommen. auch für den Geschädigten stellt eine Produkthaftpflichtversicherung einen Vorteil dar. Denn er hat hier das Glück, einen solventen Schuldner zu haben, der auch in der Lage ist, große Summen zu begleichen.
Mfg,
Gunther
Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Bert Brecht
AEmberwyn VI 8.9. - 11.9.2011
AEmberwyn