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Re: Selbstgemachte / Gekaufte Larpmünzen
Datum: 2007-09-03 10:28
Zitat von
Volker
Interessante Auslegung von meinem Text, nur leider voll am Ziel vorbei.
Nö, genau auf das gemünzt was du schreibst:
Zitat von
Volker
also einer überschaubaren Anzahl von Personen, die sich auf eine Spielweise mit Spielgeld geeinigt hat, die Eigentumsübergang von Münzen im Spiel ausdrücklich erlaubt.
Eigentumsübertrag ist immer erlaubt, so lange er in den erlaubten Formen erfolgt: Ein Eigentumsübertrag setzt immer(!) eine Willenserklärung voraus.
Zitat von
Volker
Wovon schließt du da auf Moralvorstellungen meinerseits, die der deutschen Eigentumsgesetzgebung zuwider laufen?
Sobald der Eigentümer nicht bewußt im Einzelfall erklärt, dass er sein Eigentum an den Münzen aufgibt, verstößt das "Dieben und behalten" gegen das Recht.
Vermutlich wirst du gleich wieder schreiben, dass du nur das gemeint hast und alle anderen nicht lesen können. Wie immer.
Daelen