"Abgesehen davon das man sich mit sowas nicht vor sein Gericht trauen sollte ;-) (wie mir grinsend versichert wurde), würde besagter Richter
wenn er wirklich eine Entscheidung fällen müßte was mit dem Spielgeld passieren soll dieses wieder an den "bediebten" zurückgeben lassen (eher diesen entschädigen lassen wie er sagte), außer wenn er auf diese besondere Klausel in der AGB (denn so etwas ist NICHT Bestandteil normaler AGB) ausdrücklich darauf hingewiesen wurde (und zwar unmittelbar vor der Unterschrift)."