Zitat von Cataldo Glücklicherweise ist deine Meinung irrelevant.
Das deutsche Recht steht auf meiner Seite, daran gibt es nichts zu rütteln.
Ein OT Dieb bleibt ein OT Dieb, egal ob er eine LARP Münze oder di komplette Gewandungskiste entwendet.
Da müste man jetzt vielleicht wieder die Juristen bemühen und anfragen ob eine Klausel bezüglich des Erlaubten Diebens von Seiten des Veranstallters von ins Spiel eingebrachten Spielgeld als Abschluss eines Einzelvertrages mit den Spielern gilt oder ob dies Ungültigkeit hätte da es eine AGB untypische Sache darstellt.