Re: Leider wieder falsch.
> Nun, betreffender Realfall wurde zur anzeige gebracht und liegt
> inzwischen der Staatsanwaltschaft vor. Von einer wagen
> Behauptung kann also keine Rede sein.
Du verstehst offensichtlich noch nicht, worum es hier geht.
Solange da kein Urteilsspruch gefallen ist, ist das ganze immer noch eine Behauptung (vage oder nicht). Du weißt schon, Unschuldsannahme und so. Und da mußt Du Dich, falls Du mit Deiner Anzeige vor Gericht scheiterst, einfach auf eine Gegenklage wegen übler Nachrede oder Verleumdung oder dergleichen gefaßt machen, weil Du ja nachweislich etwas Falsches verbreitet hast.
Ob nicht vielleicht sogar eine Anzeige deswegen gegen Dich Erfolg hätte, wenn Du Recht bekommst, kann ich nicht sagen. Man könnte ja argumentieren, das Du mit Deiner "Fahndung" über das Ziel hinausgeschossen bist, als Du Namen etc. nanntest, und eine solche öffentliche "Bloßstellung" zur Erfüllung Deines Ansinnens (nämlich ebenfalls Geschädigte zu finden) überhaupt nicht nötig war, Verhältnismäßigkeit also nicht gewahrt war oder so. Das allerdings sollte dann wirklich ein Jurist bewerten, das ist außerhalb des begrenzten Bereichs, in dem ich mich auskenne.
Gruß,
Terandir
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"Remember, remember, the filth of one member - Haßposting, Hetze, Komplott.
I see no reason why bakerman treason should ever be forgot."
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