> @Jens/Admin
> Ganz Prinzipiell: Wenn die POlizei dich fragt ob du etwas
> veröffentlichst dann ist das doch ähnlich als wenn sie das in
> den Nachrichten bringen würden, da ist es dann soweit ich weiss
> legitim den Namen des BEschuldigten zu nennen und genauerer
> Infos über die Tathergänge zu erläutern.
Wie ich schon schrieb: Zweiteres (Infos) ja, ersteres (Name) ums Verrecken nicht.
Gruß,
Terandir
*einer von den "sie", die das in die Nachrichten bringen*
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"Remember, remember, the filth of one member - Haßposting, Hetze, Komplott.
I see no reason why bakerman treason should ever be forgot."
(Altes Forenlied)
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