Re: Leider wieder falsch.
> Man darf auf jedenfall den Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben
> des Nachnamens nennen.
So pauschal falsch - siehe unten.
> Das zusammen mit dem Rufnamen und den Tatbeständen langt dann
> bestimmt aus.
Genau darum geht's - die Informationen dürfen eine zweifelsfreie Identifizierung nicht möglich machen.
Beispiel 1: Klaus D., Bankangestellter in Berlin, steht vor Gericht. Eine Berliner Zeitung schreibt "Klaus D., Bankangestellter in Berlin" und dürfte damit keine Probleme bekommen - Bankangestellte gibt's dort hunderte, per Telefonbuch läßt sich nicht wirklich gut rausfinden, was man von Beruf ist, und Klaus D.'s gibt's auch wie Sand am Meer.
Beispiel 2: Hieronymus B., Metzgermeister aus Kleinhausen in der Heide, steht vor Gericht. Eine Zeitung schreibt "Hieronymus B., Metzgermeister aus Kleinhausen" und setzt sich damit in die Nesseln. Denn Kleinhausen hat überhaupt nur 2 Fleischereien, und eine davon wird von Hieronymus Bartmann geleitet, der nebenher auch noch Schützenkönig ist und den jeder kennt. Bumm. Mist passiert und Presserecht verletzt.
Und da wir hier von "der" LARP-Szene reden, wäre unter Umständen sogar schon das Nennen eines Charakternamens illegal (wenn er nicht Alrik oder Yander Morgenstern ist oder so), wenn darüber die Identifikation des Betreffenden möglich wäre.
> Im Grunde weiß hier sowieso fast jeder wer gemeint ist.
Dann ist schon was falsch gelaufen - optimalerweise darf nur der wissen, wer gemeint ist, der geschädigt wurde.
Gruß,
Terandir
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"Remember, remember, the filth of one member - Haßposting, Hetze, Komplott.
I see no reason why bakerman treason should ever be forgot."
(Altes Forenlied)
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