Re: Leider wieder falsch.
> Und wie verhällt es sich mit einer Wertungsfreien Schilderung
> nach folgendem Schmema.
>
> "Ich habe Herrn Max Musterman, mit dem Rufnamen Maxi und dem IT
> Namen Max der Starke einen Gegenstand x ausgeliehen und ihn
> nicht wieder zurückbekommen. Wem es ähnlich geht bitte melden."
Na, wie soll es sich wohl verhalten? Wenn Du eine solche Behauptung aufstellen würdest, tätest Du sehr gut daran, sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch beweisen zu können. Kannst Du das nämlich nicht, müßtest Du bei besagter gerichtlicher Auseinandersetzung mit Konsequenzen rechtlicher Natur rechnen, weil Du ja etwas über jemanden verbreitet hast, das dazu geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit herabzusetzen.
Gruß,
Terandir
P.S.: Besagte Schilderung ist natürlich nicht wertungsfrei, da sie ja den Eindruck vermittelt, der Betreffende sei ein ganz schlimmer Schlemihl, der Geliehenes nicht zurückgibt.
Nachricht bearbeitet (Wed 27.04.05 15:54)
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"Remember, remember, the filth of one member - Haßposting, Hetze, Komplott.
I see no reason why bakerman treason should ever be forgot."
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