Hallo!
> @Jens/Admin
> Ganz Prinzipiell: Wenn die POlizei dich fragt ob du etwas
> veröffentlichst dann ist das doch ähnlich als wenn sie das in
> den Nachrichten bringen würden, da ist es dann soweit ich weiss
> legitim den Namen des BEschuldigten zu nennen und genauerer
> Infos über die Tathergänge zu erläutern.
Kommt immer auf den Zweck an, und Namen werden idR nicht genannt, nicht einmal zu Fahndungszwecken. Außerdem wurde das doch oben schon ausführlich erläutert. Man lese dazu meine Beiträge und Terandirs treffenden Beispiele. Und wie man sieht, hat ein Spitzname und die vage Andeutung des Sachverhalts ausgereicht, um die Betroffenen aufmerksam zu machen. Es besteht also überhaupt kein Grund, einen Namen zu nennen.
Mfg,
Gunther
Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Bert Brecht
AEmberwyn VI 8.9. - 11.9.2011
AEmberwyn