Re: Das Problem das ich als Nichtjurist sehe...
Llewellian (unlogged) schrieb:
> Deinem Posting zufolge darf der Beklagte nicht so beschrieben
> werden, das er leicht erkannt wird.
>
> Andererseits sollen aber die Betroffenen erkennen, worum es
> geht...
Das ist gar nicht so schwer.
> Bitte alle melden, denen nach dem Con "VolleNamensnennung
> 1+Datum+Ort" richtig schlecht war bzw. die sich selbst nach der
> Heimfahrt zum Arzt oder Krankenhaus begeben haben wegen einer
> möglichen Lebensmittelvergiftung durch das von der SL in einer
> Küche mit unhaltbaren hygienischen Zuständen gekochte Essen....
Da gibt es zwei Möglichkeiten:
"Bitte alle melden, die nach dem Con "XYZ" über gesundheitliche Probleme zu klagen hatten."
Da kann es alles sein, auch etwas, was nicht wirklich mit dem Con, sondern nur mit dem Gelände zu tun hat. Trotzdem werden sich wohl alle, die wie die Reiher gekotzt haben, melden.
oder
"Bitte alle melden, die nach einem Con im letzten Jahr über die Symptome einer Lebensmittelvergiftung klagen mußten". Da kann man dann ganz einfach die des betreffenden Cons ausfiltern und hat gleich noch eine Kontrolle über eventuelle Wichtigmacher.
> Dann weiss jeder, der den Larpkalender benutzen kann bzw. die
> Namen nicht sowiso kennt, den betroffenen Veranstalter.
>
> Also wenns jetzt um eine Sache geht, die auf einem Con passiert
> ist, dann hat die Polizei doch sowiso Name+Adresse aller auf
> dem Con angemeldeten...und bräuchte nicht nachfragen...
Richtig. Darum ist hier vielleicht eher eine Betrugsmasche bei Waffenkauf oder was weiß ich akut. Da kann man dann schreiben: "Bitte alle melden, die schon mal das Problem "X" beim Waffenkauf per Ebay hatten". Das Problem ist leicht zu erkennen, trotzdem ist der Verkäufer nicht zu identifizieren.
Geht also ganz gut. :)
Gruß,
Terandir
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"Remember, remember, the filth of one member - Haßposting, Hetze, Komplott.
I see no reason why bakerman treason should ever be forgot."
(Altes Forenlied)
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