Hennes schrieb:
>
Zitat von
Die Frage hatte er auch recht schnell beantwortet:
> Dann halt nicht.
>
> Damit wäre die Antwort auf die Frage "Wie ist mit IT Diebesgut
> OT umzugehen wenn es keine expliziete Regelung im Vorfeld gab"
> also
> "dann halt nicht" ? Was dann halt nicht ?
Das hatte er doch in dem Post vorher geschrieben.
Wenn keine entsprechende Absprache auf "Behalt" von frei ausgegebener IT-Währung besteht dann darf sie nicht behalten werden.
Ich denke das war nicht sonderlich schwer zu verstehen und wurde von Volker und mir jetzt auch schon des öffteren geschrieben.
Da du hier:
> Nur was machen diejenigen die ihre Diebe möglichst überall
> spielen wollen ?
> Meine Meinung, sie geben ihr Diebesgut OT zurück und lassen
> ihre Opfer entscheiden ob ein Spiel stattfinden soll oder
> nicht.
das auch noch mal sagst halte ich es für recht witzlos da noch weiter drauf rum zu reiten.
Wenn eine Absprache besteht das IT-Geld Allgemeingut ist kann es der behalten der es sich erspielt.
Wenn diese Absprache nicht explizit besteht muss es wie jede andere Ausrüstung zurück gegeben werden oder darf erst garnicht entwendet werden, je nach getroffener Regelung der Organisatoren.
Aber da besteht auch keine Diskussionsgrundlage, das ist Bestandteil des deutschen Besitzrechtes.
Und da wir das jetzt schon in den obigen Posts oft genug durchgekaut haben klink ich mich hier aus.
Gruß,
Tom