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Waffengesetz
geschrieben von:
Tobias Schmid
Datum: 2008-01-09 16:53
Servus und danke für die Info
Zu meiner Zeit mußte ich den Paragraphen auch mal aufsagen können, zur Klarstellung.
Es soll z.B.
ein Softball,
oder ökologisch vertretbares Konfetti,
oder an der Mündung befestigte Flatterbändchen
"verschossen" werden.
Ich glaube nicht, mit einem Kunststoffrohr und einer Luftpumpe beim Beschußamt für irgendetwas anderes als Gelächter zu sorgen.
Zudem ist das etwas, was mich reizen würde zu bauen, in keinem Fall ein zeitnah geplantes, bzw. benötigtes Konzept.
viele Grüße
Tobias