Zitat von
- ein Zauberstab, der per Lufdruck wasauchimmer verschießt
Da musst du aber aufpassen, dass dieser Stab dann nicht unter das Waffengesetz fällt.
Sobald du Gegenstände mittels Gasdruck durch einen Lauf treibst (nix anderes wäre ein hohler Zauberstab) zählt das Teil als Schußwaffe.
Sofern du dann noch über 0,5 Joule Geschossenergie kommst (Das ist lächerlich wenig! Kinderpistolen die mit Pfefferkörner schießen kommen schon auf ca. 0,08 Joule) brauchst du zum Führen einen kleinen Waffenschein. Davon mal abgesehen, dass dieser Stab dafür auch vom Beschussamt abgenommen werden müsste.