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Klageweg, naja..
geschrieben von:
Umbracor
Datum: 2007-06-06 16:41
Fred (ja, genau DER) schrieb:
>
> Naja, mangels Details ist das schwer zu sagen. Aber aus dem
> Geschriebenen heraus würd ich es als Veranstalter immer drauf
> ankommen lassen das mich wer verklagt. Die Beweisführung wär
> halt spannend. Und in unserem Rechtssystem muß mir ja der
> Kläger erstmal nachweisen was ich definiert angeboten habe und
> was da lief.
>
Klar, mal rein sachlich bzw. juristisch gesehen ist das wohl der Weg, der für einen (rückzahlungsunwilligen) Veranstalter der beste wäre.
Selbst wenn jemand eine Rechtschutzversicherung hat, muß er die erst mal überzeugen, eine Klage z.B. auf "anteilige Rückerstattung eines Conbeitrags von 55,- Euro" zu unterstützen.
Und wenn er eine Rechtschutzversicherung mit Selbstbeteiligung hat, dürfte sich die Sache schon gleich erledigt haben.