Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Teilweise Rückerstattung des Conbeitrages
geschrieben von:
Umbracor
Datum: 2007-06-06 16:39
Nishram schrieb:
>
> Grundsätzlich ist es mE auch schwer, bei schwammigen
> Unterlaufen der Erwartungen auf eine Teilerstattung zu pochen.
> Falls ein drei-Gänge Menü angekündigt wurde, es allerdings nur
> kalte Dosensuppe gab, liegt der Fall klar, ist der Con für mich
> einfach nur schlecht, wird die Sache schon komplizierter.
Eben. Wenn ich mir da so manche Urteile bei Beschwerden zu Pauschalreisen anschaue, sind die schon verwunderlich genug (da man da als "Normalbürger" einen klaren Fall von mangelnder Leistungserbringung sieht, der Richter dann aber nicht bzw. oft nur sehr eingeschränkt, oder vor allem den Geldwert der Einschränkung doch deutlich niedriger ansetzt, als man so als Laie angenommen hätte).
Und das sind denn "professionelle" Veranstalter. Bei einem Hobbyveranstalter wird da noch deutlich weniger zu machen sein.
Jedenfalls was die juristische Schiene angeht.
Aber mir ist auch noch kein Fall bekannt, in dem aufgrund einer Forendiskussion etwas zurückerstattet wurde.