Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Larp - und abgemahnt?
geschrieben von:
Christian Schmidt
Datum: 2004-02-24 10:00
1. Benutzung im Verkehr hat nichts mit Verkehrsbedeutung zu tun. Die Verkehrsbedeutung ist lediglich notwendig, um eine Marke als MArke zu bestimmen, wnn sie nicht eingetragen ist. Die Verkehrsbenutzung meint die Benutzung der ( eingetragenen) Marke im Verkehr.
2. Man unterscheidet zwischen Produkt- und Dienstleistungsmarken. Innerhalb dieser Kategorien gibt es die Wortmarke, die Bildmarke, die kombinierte Wort-Bildmarke, die Farbmarke, die dreidimensionale Marke, die Hörmarke. Die Klassen 39, 41 und 42 sind Dienstleistungsmarken und dienen somit zur Kennzeichnung von Betrieben etc.
3. Natuerlich ist die marke unabhängig von der Firma zu sehen. Eine Firma an sich geniesst auch schon das Namensrecht aus der Firma, sowie das Recht aus der geschäftlichen Bezeichnung. Darueber hinaus gibt es die Firmenmarke. Ein Benutzen der Marke in geschäftlichen Briefverkehr oder auf Werbemassnahmen wird auf den Betrieb hingewiesen, die die Marke kennzeichnen sol. Ansonsten hätte eine Marke keinen Sinn und wuerde lediglich zu einem unlauteren Wettbewerb fuehren.
4. In einem Streitfall wuerde ich es darauf ankommen lassen!!!
Gutgemeinter Rat von einem Juristen. ;)