Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Larp - und abgemahnt?
Datum: 2004-02-13 09:42
Tja, jetzt wird klar wieso wir uns einen Patentanwalt als König genommen haben.
Im Ernst: Ich glaube nicht dass man hier eine Abmahnung zu befürchten hat, und wenn würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Meiner Ansicht nach ist "LARP" nicht eintragsfähig da es schliesslich einige absolute Eintragungshindernisse gibt:
1.) mangelnde Unterscheidungskraft
2.) bereits bekannte Zeichen
3.) vorherige Anmeldung einer gleichen Marke
4.) wenn eine Marke lediglich aus einer beschreibenden Angabe besteht, die zugunsten der Mitbewerber frei verfügbar bleiben muss
5.) wenn eine Marke ein Hoheitszeichen beinhaltet, zu dessen Verwendung der Anmelder nicht befugt ist
6.) wenn eine Marke eine ersichtlich irreführende Angabe enthält.
wovon IMHO Punkte 2.) und 4.) den Eintrag löschfähig machen. Man darf für das Zeug in einem Obstladen auch nicht die Bezeichnung "Obst" schützen lassen.
Irgendwas auf einen entsprechenden Antrag kritzeln und den abgeben - das kann jeder, die Prüfung beim Patentamt selbst ist der Witz. Hinterher damit durchkommen ist wieder was anderes.
AbmahnKreaturen wie der FvG (ein Anwalt, kein Patentanwalt) leben doch davon dass ein gewisser Prozentsatz der Leute einfach mal zahlt um ihre Ruhe zu haben vor diesem typisch deutschen Knick im Rechtssystem (dasselbe System in dem du 90 Tagessätze kriegst wenn du einen Kommafehler um 5000 € auf deiner Umsatzsteuererklärung gemacht hast, aber in dem einer der 10 Mios. Schwarzgeld "nacherklärt" amnestiert wird...).
MfG,
Erv