Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Larp - und abgemahnt?
geschrieben von:
Volker
Datum: 2004-02-23 17:08
> Innerhalb von 5 Jahren seit Eintragung sollte der gute Herr
> diese Marke im Verkehr benutzt haben. Hat er das eigentlich???
Die Frage der Verkehrsbedeutung ist immer schwierig zu beantworten.
> Marke ist eine Dienstleistungsmarke der Klassen 41 und 42.
> Somit dient die Marke zur Kennzeichnung eines Betriebes, einer
> Firma oder etwas ähnlichem. Denn wir sollten nicht vergessen,
Es handelt sich um eine Wortmarke und die Leitklasse ist 39:
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Klasse 39
Transportwesen;
Verpackung und Lagerung von Waren;
Veranstaltung von Reisen.
Klasse 39 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die dadurch erbracht werden, dass Personen oder Waren von einem Ort an einen anderen transportiert werden (per Schiene oder Straße, zu Wasser oder in der Luft sowie Pipeline-Transporte) und Dienstleistungen, die notwendigerweise mit diesen Transporten in Beziehung stehen, sowie Dienstleistungen, die sich auf das Einlagern von Waren in einem Lagerhaus oder einem anderen Gebäude im Hinblick auf deren Erhaltung oder Aufbewahrung beziehen.
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Eine Marke ist völlig unabhängig von einer Firma zu sehen. Wenn der Markenbesitzer die Marke "LARP" in geschäftlichen Briefwechseln, bei Werbungmaßnahmen oder auf anderem Wege in der Öffentlichlichkeit präsentiert hat, so ist die Marke in Verkehr gebracht.
Fakt bleibt: LARP ist derzeit eine gültige Wortmarke.
Solange keiner dagegen aktiv wird, bleibt das so. Schöne Worte im Forum ändern nichts daran. Aus einem Verhalten in der Vergangenheit auf die Zukunft zu schließen (5 Jahre ist nichts passiert etc..), kann gefährlich sein.
Wer sicher gehen will und kein Geld ausgeben will, der sollte sich von Frank eine schriftliche Erlaubnis geben lassen LARP zu verwenden. Ob er damit die Rechtsposition von Frank stärkt, kann ich nicht sagen.
NewOrder ist auch als Marke eingetragen und zwar auf
Herrn Frank Mielke, Auf der Harth 23, 53809 Ruppichteroth
Veranstaltung und Vermittlung von Reisen, insbesondere Bus-, Bahn- und Flugreisen
Unterhaltungsdarbietungen; Organisation und Durchführung kultureller Events
Verpflegung und Beherbergung von Gästen.
Die Veranstalter von NewOrder sollten sich dessen bewusst sein und entsprechend handeln. Wer mit seinem Namen haftet, der sollte sich absichern.
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint!