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Re: Zum Thema Patentschutz
Datum: 2006-11-15 08:32
Eine "Patentumgehung" ist ebenso legal, wie ein Patent selbst. Daher verstehe ich nicht so ganz, wo das Problem liegt. Patente sind weder etwas heiliges, noch sind sie unanfechtbar (das Gesetz gibt dazu - aus gutem Grund - eine genaue Anleitung, wie das geht).
Unter "Patentumgehung" verstehe ich (und mein Arbeitgeber, ein größerer Konzern), daß man sich überlegt, wie weit ein "gegnerisches" Patent denn nun wirklich reicht bzw. ab wo man sich auf sicherem, d.h. durch ausreichend "Prior Art" ("frühere Artefakte*") untermauertem Boden befindet. Oft genug entwickelt sich aus einer Patentumgehung aber auch eine ganz neue, oft noch sehr viel bessere (und ihrerseits patentfähige) Lösung, als das zu umgehende Patent selbst.
Vor diesem Hintergrund kann eine solche Diskussion durchaus fruchtbar sein und sollte nicht unbedingt abgewürgt werden.
Auch die Recherche nach "Prior Art" ist meines Erachtens durchaus legitim, da die Patentprüfer zwar diverse Patentarchive und z.T. auch Fachzeitschriften zur Beurteilung des Stand der Technik heranziehen, aber auch zunehmend von den Behördenleitern unter Druck gesetzt werden, immer schneller (und damit schlampiger) zu entscheiden. Gerade im LARP-Bereich dürften die Recherche-Möglichkeiten der Patentprüfer ausgesprochen dürftig sein, zumal die LARP-Zeit, als einzige einschlägige deutschsprachige Fachzeitschrift in diesem Bereich sicherlich nicht beim Patentamt aufliegen wird :-).
Es ist daher das gute Recht eines jeden Mitbewerbers, seinerseits Recherchen zum (damaligen) Stand der Technik anzustellen, um die Anfechtbarkeit eines "störenden" Patentes zu beurteilen.
Wie gesagt ... nur meine persönliche Meinung.
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* "Prior Art" ist kaum griffig zu übersetzen. Man spricht von "Prior Art", wenn zu einem früheren Zeitpunkt, als dem Anmeldedatum eines Schutzrechtes technische Vorrichtungen irgendwo auf der Welt "öffentlich bekannt" waren, die dem Patentanspruch entsprechen und damit einer Patenterteilung im Wege stehen. Die fehlende "Neuigkeit" einer Erfindung ist ein absolutes und unbedingtes Schutzhindernis. Schutzrechte, die in Unkenntnis von vorhandener "Prior Art", erteilt wurden, sind hinfällig und müssen auf (begründeten) Antrag hin gelöscht werden. Dabei ist es unerheblich, ob die angemeldete Erfindung in Japan, Island oder in Timbuktu vorweggenommen wurde.
Alles Weitere findet sich im Patentgesetz.