Patentrecht ...
Es ist definitiv so, daß vor einigen Jahren Hammerkunst diejenigen waren, die auf die Idee kamen, Polsterwaffen mit Kernstab zu schäumen.
Und sie haben darauf ganz regulär am 26.04.2002 beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Patent beantragt und am 28.10.2004 erteilt bekommen. Und es ist wohl auch richtig, daß Mytholon das Patent mit aufgekauft hat.
Hier kann man das Patent im Original einsehen. Es trägt die etwas sperrige Nummer DE000010218824B4
Das heißt, daß ab 27.04.2022 ein jeder nach Belieben geschäumte Polsterwaffen auf den Deutschen Markt werfen darf. Wer es früher tut, macht sich schadensersatzpflichtig und handelt sich die passenden Vertriebs- Werbe- und Herstellungsverbote bis hin zur Beschlagnahme von Ware und Werkzeugen ein.
Dies gilt prinzipiell auch für ausländische Händler, die per Internet-Shop nach Deutschland liefern, oder versuchen, hier (z.B. per Forums-Posts) Werbung für ihre Plagiate zu treiben.
Wem das Patent nicht paßt, für den gibt es den vorgesehenen Weg über eine Patentanfechtung über das DPMA. Nach meiner Meinung ein aussichtsloses Unterfangen, da das Patent (erkenntlich an der Kennung ...B4) wohl schon mehrmals durch diese Mühle gedreht wurde.
Zu guter Letzt möchte ich noch anmerken, daß sich mein Mitgefühl für Trittbrettfahrer und Plagiatoren doch stark in Grenzen hält.
P.S.: Die Sandwich-Bauweise für Polsterschwerter mit Kernstab ist für jeden frei zu verwenden, und auch nicht mehr patentfähig, da seit Jahren "Stand der Technik". Auch kombinierte Verfahren wie das von Palnatoke (teilgeschäumte Waffen) sind meines Wissens - zumindest in Deutschland - nicht patentrechtlich geschützt.