Re: Patentrecht ...
Es geht bei der Beurteilung der "Erfindungshöhe" immer auch um den vorgesehenen Einsatzfall. Da bei Polsterschwertern eine andere Problemstellung (Ausbrechschutz etc.) gegeben ist, als bei Pkw-Teilen hat der Patentprüfer beim Patentamt offensichtlich die Neuheit und den "Erfinderischen Schritt" anerkannt.
Im Gegensatz zu den formalen (ungeprüften) Schutzrechten Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, die erst im Streitfalle genauer unter die Lupe genommen werden, wird bei einer Patentanmeldung bereits bei der Einreichung die Erfindung auf "Erfindungshöhe", Neuheit und kommerzielle Verwertbarkeit geprüft.
Ob das Patentamt da einen ordentlichen Job macht (bzw. überhaupt machen kann) wird schon bald so lange diskutiert, wie es Patente gibt (so seit Ende 19. Jh.).
Wie erwähnt: Wer Belege hat, daß der Patentprüfer damals etwas übersehen hat (vor allem "Prior Art", also die Tatsache, daß diese Idee bereits zum Zeitpunkt der Patentbeantragung bereits "öffentlich" bekannt war - egal wo auf der Welt !), kann eine Patentanfechtung einreichen und damit ggf. das Schutzrecht zu Fall bringen. Näheres dazu findet sich
auf der Internet-Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes.