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Re: Umgehungsmöglichkeiten
geschrieben von: Reinhard
Datum: 2006-11-13 12:03

Hallo,

also das Patent erscheint mir jetzt nicht so besonders gut durchdacht. Wenn man das wirklich brechen will, ist das eher eine Frage, ob man genug Interesse hat, sich die Zeit zu nehmen und nicht, ob das geht.

Erst mal, wie kann man es umgehen.

Punkt 1

Die Erwähnung des Glasfaserstabes ist gelinde gesagt in der Form dämlich. Mit einem Rohr kann man da bereits zweifel sähen und ob z.B. ein Doppel-T oder I Profil als Runder oder Vieleckiger Stab gilt müssten Fachleute klären.

Dann ist die Formulierung der Verbindungs- und/oder Verstärkungshülse auch gefährlich. Das kann man nämlich auch anders lösen und ob z.B. eine Hartgummiumspritzung der Enden als Kontaktschicht als Verstärkungshülse angesehen wird ist dann ein Fall für die Anwälte. Wenn man will kann man das sogar mit einer aushärtenden Masse in einer Art Gussform machen.

Punkt 12

Die Erwähnung der Gummischlauchabschnitte an den Enden lässt sich mit oben genannter Hartgummiumspritzung umgehen und liefert vielleicht sogar eine technisch bessere Lösung. Wenn ich ein Rohr verwende, kann ich mit der Umspritzung/dem Verguss sogar die Innenfläche als Kontaktverstärkung verwenden. Außerdem kann man ein anderes Material verwenden, das nicht unter Gummi fällt, z.B. Thermoplaste mit niedrigem Erweichungspunkt oder mit ordentlich Weichmacher in der Mischung.

Punkt 19

Das die Hülsen geklebt werden ist auch eine unnötige Formulierung. Wiederum durch Umspritzen/Vergießen auszuhebeln. Außerdem könnte man hier noch z.B. Schrumpfschläuche aufschrumpfen.

Was die Ansprüche angeht, sind einige, wie z.B. das Beheizen der Form stand der Technik und da würde ich es jederzeit auf eine Klage ankommen lassen. Die meisten anderen kann man recht einfach umgehen.

Wie gesagt, wenn das wer umgehen will, halte ich das für nicht wirklich schwierig, man muss nur den Aufwand betreiben. Das Teil löschen lassen ist schwieriger, weil es ausreichend schwammig formuliert ist um zumindest in Teilen bestand zu haben. Die alten Latexschaumwaffen sollten aber schon mal geeignet sein um einiges zu erledigen. Ob der Rest dann noch reicht um jemanden daran zu hindern das Verfahren zu verwenden wage ich zu bezweifeln.

Und nur damit ich es nicht vergesse. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gilt bereits das Schreiben meiner Anmerkungen in einem öffentlichen Forum als Veröffentlichung und zumindest das oben Geschriebene ist in der Form nicht mehr patentierbar. Da müsste ich jetzt aber noch mal bei unserer Patentabteilung nachfragen.

cu Reinhard
Der das Patentverfahren um so lächerlicher findet, je mehr er damit zu tun hat.



Nachricht bearbeitet (Mon 13.11.06 13:17)



Thema geschrieben von Datum/Zeit
Mytholon darf alleinig in De. Waffen schäumen? Robroy 2006-11-10 20:34
Re: Mytholon darf alleinig in De. Waffen schäumen? Cataldo 2006-11-10 20:47
Re: Mytholon darf alleinig in De. Waffen schäumen? Andrej Pfeiffer-Perkuhn 2006-11-10 22:18
Re: Mytholon darf alleinig in De. Waffen schäumen? Helme Haffax 2006-11-11 07:57
Patentrecht ... IDV 2006-11-11 12:23
mal ´ne Frage. terra fabulae 2006-11-12 00:54
Re: Patentrecht ... IDV 2006-11-13 09:00
Re: Umgehungsmöglichkeiten Reinhard 2006-11-13 12:03
Re: Umgehungsmöglichkeiten IDV 2006-11-13 18:50
Gabs schon vor Hammerkunst....frag Drachenschmiede-Markus Robert Waldhans 2006-11-12 01:04
Re: Gabs schon vor Hammerkunst....frag Drachenschmiede-Markus scout 2006-11-12 08:17
Re: Gabs schon vor Hammerkunst....frag Drachenschmiede-Markus Pilger 2006-11-12 10:03
Re: Gabs schon vor Hammerkunst....frag Drachenschmiede-Markus Thalion 2006-11-13 08:36
Re: Gabs schon vor Hammerkunst....frag Drachenschmiede-Markus Jörg 2006-11-13 09:43
Kurz ? IDV 2006-11-13 18:57
Re: Kurz ? Therion Esimiras 2006-11-13 21:07
Zum Thema Patentschutz Jens 2006-11-15 06:34
Re: Zum Thema Patentschutz IDV 2006-11-15 08:32
Re: Zum Thema Patentschutz Reinhard 2006-11-15 12:14
Danke für die Info! (nt) Jens 2006-11-15 19:35
Re:Das positive dabei... Bernd Neumann 2006-11-26 23:37


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