Re: Oh. Eine Ameise... *sabber*
> Noch was zu verpachtetem Wald: Der
> Pächter (nicht der Jagdpächter - vorsicht das ist was komplett
> anderes) kann btw. sogar eine Nutzungsgebühr verlangen, trotz
> Erlaubnis der Forstbehörde. (Hattinger Stadtwald ....)
Ich nehm's heute mal ganz genau: Es war der Eigentümer, nicht der Pächter, und zwar in Ratingen, nicht in Hattingen... ;)
Ansonsten hat man als normaler Bürger das Waldbegehungsrecht - Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist in den Wäldern Nordrhein Westfalens auf eigene Gefahr gestattet.
Das umfaßt natürlich nicht Zelten und Lagerfeuer, aber ein freundlicher Forstamtsmitarbeiter hat uns ein Tageslarp mal so erlaubt: "Naja, Sie haben ja Waldbegehungsrecht zum Zwecke der Erholung - was Sie dabei anhaben, ist ja eigentlich völlig egal."
Gruß,
Terandir
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"Remember, remember, the filth of one member - Haßposting, Hetze, Komplott.
I see no reason why bakerman treason should ever be forgot."
(Altes Forenlied)
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