Sorry hatte editiert meine Antwort:
Sie können es nciht wenn du etwas schriftlich hast. Kann ich dir sagen weil ich genau dieses Problem selber mal hatte und es sich durch die Schriftliche Anmeldung und Bestätigung somit klärte.
Das ist wenn man das Beispiel nochmal aufgreifen möchte ähnlich wie die Vermietung von Wohnungen. Niemand kann dich einfach rauswerfen, dazu bedarf es einer Schriftlichen Kündigung und diese muss gewisse Zeiten einhalten.
> EHm noe. Sie können das generell verbieten und auch im
> Nachhinein.
> Ist überhaupt kein Thema. Das können die sogar ohne Angabe von
> Gründen tun, denn es ist quasi Ihr Grund und Boden.
>Wie bei
> Gästen in Deiner Wohung, die kannst Du auch rauswerfen wenn Du
> sie nicht mehr magst.
Gäste haben sich auch nicht schtiftlich angemeldet und gefragt ob sie deine Wohnung nutzen dürfen.
> Schriftlich ist sogar gar nicht so toll. Persönlich vor Ort ist
> das beste und dann evtl. noch schriftlich hinterher.
Ja Erstkontakt immer persönlich wenn möglich.
Erwecke das Monster in dir
Mitleid bekommt man, Neid muss man sich verdienen