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Das Wesen der Rechtsschutzversicherung
Datum: 2004-03-24 20:34
Hi,
mal ein kleines Scherflein von jemandem der täglich mit "Resu"s zu tun hat:
Also zunächst einmal ist es wirklich sinnvoll, eine Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Letzteres sogar wichtiger als ersteres.
Dann die Frage wofür so eine Rechtsschutzversicherung (Familienrechtsschutz) gut ist:
- Markenrechtliche-, urheberrechtliche Abmahnungen und die Verteidigung dagegen: NEIN (die sind nämlich vom Risikoausschluß umfaßt)
- Durchsetzung von deliktischen Ansprüchen (d.h. Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder fahrlässiger Rechtsverletzung zwischen Leuten, die nicht vertraglich verbunden sind), wie z.B. Schmerzensgeld oder Unterlassungsanspruch wegen einer Beleidigung, Schadensersatz wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung oder nichtgewerblicher Schutzrechte (Namensrecht, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb): Ja
- Verteidigung gegen solche Ansprüche: NEIN
- Ansprüche aus Vertrag und die Verteidigung gegen solche Ansprüche: ja (insbes. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Reisevertrag usw.)
- Strafverteidigung: Zunächst nur bei Delikten, die auch fahrlässig begangen werden können (z.B. Körperverletzung, Totschlag usw.; z.B. aber nicht Unterschlagung, Betrug, Diebstahl, Nötigung) und dann auch nur, wenn es nicht zu einer Verurteilung wegen des Vorsatzdeliktes kommt (wenn z.B. wegen Körperverletzung angeklagt wird, zahlt die Versicherung zunächst den Vorschuß des Anwalts, wird dann aber auch wg. vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, muß man die Kosten erstatten)
- Straßenverkehrsrecht: ja (Hier wird ausnahmsweise auch die Verteidigung gegen deliktische Ansprüche und die Strafverteidigung wegen verkehrsspezifischer Vorsatztaten (z.B. Fahrerflucht) abgedeckt)
- Verwaltungsrecht/Sozialrecht/Steuerrecht: ja, aber nur das Gerichtsverfahren
Arbeitsrecht: ja
Die Versicherung prüft die Aussichten einer Sache i.ü. regelmäßig VOR der beabsichtigten Rechtsverfolgung/-verteidigung. Ist einmal Deckungszusage erteilt, bleibt der Versicherungsschutz für diese Sache bestehen, auch wenn man verliert (Ausnahme: Strafrecht, s.o.)
Bis denn
Dirk (dies ist logischerweise keine Rechtsberatung, denn die würde ja Geld kosten)