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Re: Rechtsschutzversicherung?
geschrieben von:
MichaelR
Datum: 2004-03-24 10:23
Hallo Robert.
Wenn man "vor Gericht gezerrt" wird, zahlt der Gegner die Kosten, wenn das ganze zu Unrecht geschieht. Wenn das zurecht war, wird die Rechtsschutzversicherung sagen, daß sie die Kosten eines Rechtsstreites nicht übernimmt, da aussichtslos. Das meinte ich mit "nicht wissen was sie dürfen". Die Rechtsschutz sagt einem das dann...
Es ist ja in den seltensten Fällen so, daß man aus heiterem Himmel Post vom Gericht bekommt. Da wird vorher erstmal angeschrieben, schon alleine weil ansonsten eh die Kosten beim Kläger liegen, da der Beklagte "keine Veranlassung zur Klage gegeben" hat, wie das so schön heißt.
Und die Kosten der Abmahnung selbst wird wohl kaum die Rechtsschutz tragen.
Die von Dir erwähnte Funktion des "finanziell tragen könnens" leuchtet mir nicht ganz ein. Du sprichst von einem Vorschuß, wie ihn ein Anwalt nimmt, wenn es sich nicht um einen Stamm-Mandanten handelt, bzw. von Kostenvorschüssen für staatliche Stellen, richtig? Die bekommt man doch zurück, wenn man gewinnt. Ist also im Prinzip nur einer Frage der Liquidität. Und die stellen auch Banken zur Verfügung. Mit dem Vorteil, daß man Sollzinsen dem Gegner als Kosten anhängen kann, Rechtsschutzversicherungen nicht.
Beim verklagt werden helfen RSVs nur in dem schmalen Bereich, in dem sie zunächst gute Chancen sehen, die Sache dann aber doch verloren geht. Wer das Risiko nicht tragen will, bitteschön. Aber eine vergleichbare Notwendigkeit wie bei der Haftpflicht kann ich nicht erkennen.
Gruß,
Michael
"alle künst haben lenge vnd masse" (Johannes Liechtenauer)