Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Statement
geschrieben von:
Volker Wohlert
Datum: 2004-03-24 15:00
Mike schrieb:
> Anbieter, diesen Ausdruck nutzen. Sollte irgendwer versuchen,
> diese Nutzung zu verhindern, wird die Eintragung sehr
> wahrscheinlich einfach gelöscht.
> Siehe den Fall "Explorer" und den Fall "Webspace", der bis vor
> das Bundespatentgericht ging.
Genau, der wird "einfach" gelöscht. Einfach ist das schon mal garnicht. Und wenn eine Marke eingetragen ist, dann ist sie eingetragen. Und es hat keiner widersprochen. Und Paragraphen helfen Dir vor Gericht nicht viel. Wenn Dir die Benutzung von LARP versagt wird, dann musst Du Zeit und Geld reinstecken, damit Du die Wortmarke LARP wieder los bekommst. Dabei ist das alles, nur nicht einfach. Der Fall Explorer sollte dafür ja Warnung genug sein.
Das Patentamt weisst generische Begriffe direkt ab, wenn es der Sachbearbeiter denn checkt. Falls es nicht im Duden oder Fremdwörterlexikon findet und eine Übersetzung bei fremdsprachigen Begriffen auch nichts anzeigt, dann geht so eine Wortmarke durch.
Kürzel sind immer beliebt. RFID als Wortmarke wäre doch nicht schlecht in der Hand von Datenschützern ;-)