> und inzwischen gibt es viele
> Staatsanwälte die sogar wegen entsprechender Antifasymbole
> klage einreichen.
Wobei diese Staatsanwälte die Intention des Verbots nicht verstanden haben (wollen). Aus der Broschüre
Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten (PDF) vom
Bundesamt für Verfassungsschutz geht aus Seite 47 hervor, daß die Benutzung der Zeichen nicht verboten ist, wenn im Gesamtkontext eine Ablehnung der NS-Ideologie klar erkennbar ist, was z.B. bei einem durchgestrichenen Hakenkreuz gegeben ist.
"4.7 Nicht strafbare Darstellungen
4.7.1 Ablehnung der NS-Idologie
Die Verwendung der unter §§ 86, 86a StGB fallenden Kennzeichen ist dann nicht strafbar, wenn der unbefangeen Betrachter in der Art der Darstellung eine Ablehnung der NS-Ideologie erkennen kann."
Voiceless der Niedliche
Nachricht bearbeitet (Mon 19.06.06 21:09)
Je n'ai jamais fait partie d'une secte...
Je n'ai jamais voulu tuer mon prof...
Je n'ai jamais tenté de me suicider...
Et pourtant...
Je fais des Jeux de Rôles!!!