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Verlorene Sachen > Fundbüro = wie läuft das?
geschrieben von:
Meister Habakuk
Datum: 2005-11-21 10:47
Bilshifa! Wenn viele Spieler die Sachen, die verwechselt werden können, deutlich anschreiben, kann man beim Aufräumen einem Vergesslichen/Chaotischen sein Zeug noch nachwerfen.
Wenn es aber liegenbleibt?
Fundgegenstände direkt in den Müllcontainer / in die Obhut der Orga?
(dann ist das ziemlich unbeachtete und schlecht vergoltene Zusatzarbeit!)
Ein zum Glück nicht mehr spielender Uruloki-Sippenboss hat nach einem Con als Organisator "dankenswerterweise" allen Teilnehmenden ein Mail geschickt mit einer Rückblende und der Info, dass alle Fundsachen weggeworfen wurden. .. (da weiss man wenigstens, woran man ist! - der zusammengerechnete & geschätzte Wert übersteigt 100 EURO !?)
Eine andere Orga hat für ihren jetzt angekündigten Con diese Bestimmung in die AGBs gesetzt:
Liegengebliebene Gegenstände werden vom Veranstalter für einen Monat aufbewahrt... nach Ablauf der oben genannten Frist gehen sie in den Fundus und damit in den Besitz des Veranstalters über. Eine Rückforderung nach Ablauf der oben genannten Frist ist nicht zulässig.
Die Rücksendung liegengebliebenener Gegenstände erfolgt immer zu Lasten des Empfängers.
Die fett markierte Stelle finde ich besonders lächerlich, weil "was soll das bitte?"
Was haltet Ihr für fair?
Wie ist es gesetz-entsprechend zu handhaben?
Meistenste Grüsse. Habakuk.