Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Die Bescheinigung ...
Datum: 2004-01-14 21:12
... für das alleinige Sorgerecht wird überhaupt immer seltener, da der Gesetzgeber heuer vom gemeinsamen Sorgerecht als Regelfall ausgeht. Gerade da ist es aber auch bei Scheidungskindern besonders wichtig, die Unterschrift von beiden Elternteilen zu haben. Wenn die Eltern das noch nicht einmal gebacken kriegen, sollte man sich als Veranstalter keineswegs auf solch ein Risiko einlassen. Da gerät man nämlich schnell zwischen die Fronten.
Gibt es dagegen eine Sorgerechtsentscheidung, dann hat der sorgeberechtigte Elternteil die auch, da ihm diese vom Rechtsanwalt zugeschickt wird (liegt sie nicht vor, ist sie - egal was der Elternteil sagt - regelmäßig verkrohst worden. Und selbst da ist es kein Problem eine Kopie beim Anwalt zu bekommen. Da muß man - weil es sich ja um eine weitere Kopie handelt - zwar ggfls. die Kopierkosten bezahlen aber wenn man solch wichtige Dokumente verbaselt, hat man es auch nicht besser verdient).
Um ganz sicher zu gehen, sollte man eigentlich auf eine Sorgerechtsentscheidung mit Rechtskraftvermerk bestehen.
Die Sorgerechtsbescheinigung (gibts bei den Jugendämtern) bringt eigentlich nicht mehr (da auch hier die Möglichkeit besteht, daß es nach der Ausstellung zu einer Abänderung der Entscheidung gekommen ist), ist aber (je nach Gemeinde) mit einem größeren Kostenaufwand verbunden.
Bis denn
Dirk