Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Minderjährige auf LARPs rechtlich
Datum: 2004-01-14 14:04
Also, ich will doch schwer hoffen, daß es KEINEN Richter gibt, der in einem solchen Fall den Veranstalter belangt.. ich mein, wenn sich die "Aufsichtsperson" nur fahrlässig verhält, dann ist der Veranstalter glaub ich nicht zu belangen ( siehe aufsichtspflicht.de )
Und ich will auch mal hoffen, daß bei über 16 jährigen eh kein anderer mehr Haftbar zu machen ist!!!
Grrr...