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Nun, ...
Datum: 2004-01-14 19:30
... den Ausweis der Eltern (beider !) muß der Brägen ja erstmal kopieren, d.h. er muß noch mehr "kriminelle" Energie aufbringen. Der Schriftvergleich ist da nicht so sehr das Ziel der Aktion.
Es geht i.ü. auch nicht so sehr darum, daß man selbst Gewißheit hat, daß es tatsächlich derjenige ist, der vorgibt zu unterschreiben, sondern darum, hinterher im Prozeß, in dem sich die Eltern auf "Kind hat unterschrieben" rausreden wollen, eine bessere Ausgangsposition zu haben. Denn wenn auch noch beide Ausweiskopien dabei sind, spricht zumindest der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß es nicht etwa die Brut war, die da unterschrieb (ich bin i.ü. nach wie vor davon überzeugt, daß es im erwähnten Verfahren auch nicht "Püppi" war, die da unterschrieben hatte, sondern Mammi, die sich dann aber später etwas pekuniär herausgefordert fühlte und so die Storno-Gebühr sparen wollte).
Bis denn
Dirk