Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;)
Re: Zitat:" ich glaube eher...
geschrieben von:
Stephan*Harald*
Datum: 2004-01-14 19:06
Ja man kann wenn der Veranstalter die Aufsichtspflicht hatte.
ABER: Das ist gar nicht so heis, viel Intersanter wird es wenn minderjährige sich auf einem Con verletzten...und auf einmal die Versicherungsträger auf die Idee kommen, man könnte doch mal klagen (auf die Idee kommen die immer öfter) Dann ist sehr schnell der Veranstalter mit dabei, ob er schuldig gesprochen wird oder nicht, spielt keine Rolle, alleine der Aufwand.
Stephan