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Freie Meinungsäußerung
Datum: 2007-08-15 06:39
Herr D. (oder darf ich Ihren Namen mittlerweile ohne rechtliche Konsequenzen nennen?),
das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung ist lediglich ein Recht, das der Bürger gegenüber dem Staat hat. In Foren, die von privaten und rechtlichen Personen zur Verfügung gestellt werden, haben Sie so viele und so wenige Rechte auf freie Meinungsäußerungen ohne Konsequenzen, wie Sie bei einem Besuch in der Wohnung der Betreiber hätten.
Die Rechtsberatung, die Ihnen bereits bei einigen Prozessen zum Thema Internetrecht zur Seite stand, wird Ihnen sicherlich gerne weitere Auskünfte geben.