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Re: Das liebe Geld oder "Was ist wenn sichs scheided"
geschrieben von:
Reinhard
Datum: 2007-03-28 12:02
Hallo,
ThiloW schrieb:
> Mit meinem profunden Halbwissen wuerde ich sagen:
>
> Wenn Privatpersonen (und keine Orga) einen Con planen, bilden
> sie in dem Augenblick automatisch eine GbR (Gesellschaft
> buergerlichen Rechts), in der dann jeder Gesellschafter mit
> seinem kompletten Privatvermoegen in Haftung genommen werden
> kann.
> Beispiel: Eine Orga, bestehen aus einem gut verdienenden
> Ingenieur und 3 Stundenten, plant (ohne Verein im Hintergrund)
> einen Con. Es meldet sich keiner an, die Location wird nicht
> rechtzeitig abgesagt und so kommen 5000 Euro Schulden zusammen.
Allerdings dürfte das bei einer eher chaotischen Organisationsstruktur, die ich jetzt einfach mal unterstelle im Streitfall interessant werden die Leute wirklich fest zu nageln. Wenn da auf einem Flyer die XY-Orga steht und Anmeldungen an den Hans Meier gehen und Beiträge auf das Konto von Fritz Müller eingezahlt werden, wird es schwierig den Sepp Huber, dessen Name nirgends auftaucht und der eine Woche vor Con keine Lust mehr hat, in die Pflicht zu nehmen. Wenn dessen Kumpels, die NSC machen wollten dann auch nicht mehr wollen stehen Hans und Fritz halt im Regen, wenn sie sich nicht irgendwie abgesichert haben. Da könnte man vermutlich eine Sendung für das königlich bayrische Amtsgericht (oder so eine blöde moderne Gerichtssendung) draus machen. Für Zuschauer sicherlich höchst amüsant, für die Beteiligten aber wohl gar nicht lustig.
cu Reinhard
Nachricht bearbeitet (Wed 28.03.07 14:03)