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Re: Auch Tötungsdelikte können eher privatrechtlich geregelt sein.
Datum: 2005-12-22 17:49
Hallo Elmar,
danke schon mal für den Text, sieht sehr klasse aus und ist ein sehr schöner Stil!
Unser altes "Strafrecht" hatten wir aus dem langobardischen Recht entlehnt, wenn ich mich nicht irre. Dort wurden die meisten Delikte mittels Geldbusse /-strafe geahndet und auch mit Schadenersatz verbunden (z.B. wenn ein Unfreier getötet wird). Zwar haben wir auch eigene Münzen, aber da es kein wirklich funktionierendes Geld und Wirtschaftssystem gab, hatte sich das dann auch mit dem Strafrecht erübrigt... Außerdem sind die Strafen der CCC sehr viel "stilvoller", m.M.
Beste Grüße,
Björn