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Re: Anmerkung: Bürgerliches Recht ist viel wichtiger is Strafrecht
Datum: 2005-12-21 16:16
Hallo Elmar,
das mit dem BGB ist schon richtig, da sich einige Tatbestände nur anhand der Auslegung des bürgerlichen Rechts ergeben (Diebstahl ist wohl das beste Beipsiel).
Viele andere (Tötungs- und Körperverletzungsdelikte), die ja ebenfalls einen wesentlichen Teil des LARP-geschehens mit ausmachen dürften, v.a. der Hauptanlaß für IT-Gerichtsverhandlungen, bedürfen dabei aber nicht ohne weiteres einer solchen Auslegung anhand des bürgerlichen Rechts, es sei denn man führt so ewtas wie Leibeigenschaft (Mensch = Sache) etc. ein, dann sieht's schon wieder anders aus.
Bzgl. des Friedensrechts: Gibt es da auch schon entsprechende §§ bzw. Artikel oder nur die Überschriften? Gint es ne Seite, wo ich mir das mal anschauen kann?
Bis dann,
Björn