Allgemeine Diskussion Larpinfo-Forum
Das allgemeine Forum. Hier können OOC und IC Dinge besprochen werden. Bitte bleibt bei LARP Themen ;) 
Re: Anmerkung: Bürgerliches Recht ist viel wichtiger is Strafrecht
geschrieben von: Morbus
Datum: 2005-12-21 16:16

Hallo Elmar,

das mit dem BGB ist schon richtig, da sich einige Tatbestände nur anhand der Auslegung des bürgerlichen Rechts ergeben (Diebstahl ist wohl das beste Beipsiel).

Viele andere (Tötungs- und Körperverletzungsdelikte), die ja ebenfalls einen wesentlichen Teil des LARP-geschehens mit ausmachen dürften, v.a. der Hauptanlaß für IT-Gerichtsverhandlungen, bedürfen dabei aber nicht ohne weiteres einer solchen Auslegung anhand des bürgerlichen Rechts, es sei denn man führt so ewtas wie Leibeigenschaft (Mensch = Sache) etc. ein, dann sieht's schon wieder anders aus.

Bzgl. des Friedensrechts: Gibt es da auch schon entsprechende §§ bzw. Artikel oder nur die Überschriften? Gint es ne Seite, wo ich mir das mal anschauen kann?

Bis dann,

Björn



Thema geschrieben von Datum/Zeit
Constitutio Criminalis Carolina Morbus 2005-12-07 14:52
Re: Constitutio Criminalis Carolina Binabek 2005-12-07 17:03
Re: Constitutio Criminalis Carolina Siobhan 2005-12-18 03:28
Re: Constitutio Criminalis Carolina Morbus 2005-12-18 13:42
Anmerkung: Bürgerliches Recht ist viel wichtiger is Strafrecht Elmar 2005-12-20 11:40
Re: Anmerkung: Bürgerliches Recht ist viel wichtiger is Strafrecht Morbus 2005-12-21 16:16
Auch Tötungsdelikte können eher privatrechtlich geregelt sein. Elmar 2005-12-22 15:37
Re: Auch Tötungsdelikte können eher privatrechtlich geregelt sein. Morbus 2005-12-22 17:49
nur so nen kleiner Tipp Siobhan 2005-12-22 00:26


In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
Powered by Phorum.