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Re: nicht ganz richtig...
geschrieben von:
Stephan*Harald*
Datum: 2004-08-17 05:45
Wir haben dies bei uns im Appendix für DS Classic (das wonach z.B. Danglar, Burgund, Voe etc spielt), in dem es ja keine Furchtlosigkeit ausser der Spruchimmunität gibt so ausgeführt:
20P Furchtlosigkeit, der Char kennt einfach keine Furcht, er kann daher nicht betiteln ob er Angst haben muss oder nicht. Dies ist z.B. die Furchtlosigkeit eines Kenders. Der Char hat absolut keine Angst und wird auch dem groessten und boesesten Drachen ohne Angst begenen. Dies vielleicht nur einmal, aber tun wird er es.
40P Furchtlosigkeit. Der Char hat seine Gefühle unter Kontrolle. Daher er hat gelernt mit der Angst wie stark sie auch sein mag zu leben. Er weis das es besser ist nun vor dem Drachen wegzurennen, ob er es dennoch tut ist seine Entscheidung.
Der Grund für diese Trennung ist einfach gewesen, dass es halt zu viele Leute gab die sich immer genau auf dieses "oft" aus dem DS2 beriefen.
Des weiteren kam bei unseren Spielern der Wunsch nach einer solchen Fähigkeit auf. Die Entscheidung ob ein Char den einser oder 2er bekommt, liegt in der Entscheidung der SL. Es hängt halt stark vom Char Konzept ab. Ein Kender hätter eher weniger Chancen auf den 2er als ein Paladin.
Diese Regelung hat bei uns auch schon zu manch interessanten Konstellationen gesorgt.
Stephan
Stephan