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Re: Munition ?
geschrieben von:
Der MArkus
Datum: 2003-06-27 13:41
Du darst mit einer Waffenbesitzkarte ein Luftdruckgewehr "führen" ???
Ja woher kommst du denn? Sicher nicht Deutschland. Das führen jeglicher Schusswaffen ist grundsätzlich Besitzern eines Waffenscheins vorbehalten(zumindest Zivil)
Du darfst vieleicht ein Luftdruckgewehr besitzen, das ist aber was ganz komplett anderes als so ein Teil zu führen. Auf befriedetem Gelände darfst du das Teil auch benutzen. Wenn du das Teil aber durch die Fussgängerzone trägst und Munition dabei hast, das Teil geladen ist oder in kurzer Zeit schussfertig machen kannst und du es zu diesem Sinn und zweck bei dir hast dann ist das Führen einer Schusswaffe, keine ordnungswiedrigkeit sondern eine Straftat. Fussgängerzone kannst du einem nicht typisch für Schussplätze gesicherten Larpveranstaltungsort gleich setzen !!!
So, nu denk nochmal drüber nach und frag zur Sicherheit beim Ordnungsamt nach und lass dir die Aussagen schriftlich bestätigen.